Klasse B

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
Zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
Eingeschlossene Klassen: AM und L


Alter

18 Jahre

17 Jahre
für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren"

Voraussetzungen

Keine andere Klasse ist Voraussetzung



Theorie

12 + 2 Doppelstunden

6 + 2 bei Erweiterung

Praxis

Grundausbildung

5 x Überlandfahrten
4 x BAB
3 x Nachtfahrten

Prüfung / Befristung

55 Minuten
Grundfahraufgaben
Stadt, Land und BAB

Klasse B ist unbefristet gültig